Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von Lebensmitteln, Frisch- und Gefrierwaren, alkoholhaltiger und alkoholfreier Getränke, von Wasserprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, von Küchenartikeln und -zubehör, von Dekorations- und Geschenkartikeln sowie von Zubehör und Produkten für Restaurants, Hotels und Supermärkten. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb von Restaurants und Hotels sowie der Onlinehandel und der E-Commerce in allen vorgenannten Bereichen.