Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer (Direktoren). Ist nur ein Direktor berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Direktoren bestimmt,vertreten zwei Direktoren die Gesellschaft gemeinsam. Durch Beschluss der Geschäftsführerversammlung (board of directors) kann Direktoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
Gegenstand
das Online-Marketing, die Leadgenerierung, das E-Mail-Marketing und das Social-Network-Marketing.