Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Immobilienberatung, Immobilienbetreuung und der Immobilienhandel sowie die Planung und Organisation und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art, EDV-Service (Web-Design, Hard- und Softwareinstallation), Promotionveranstaltung, Einzelhandel mit Telekommunikationsartikeln, Hard- und Software, Elektroartikel und Reparatur von Kraftfahrzeugen und und KFZ-Teilen sowie der Einzelhandel im Internet und alle Handlungen, die mit den oben aufgeführten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.