Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Gesellschafterversammlung regelt die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer.
- die Lagerung, der Transport und der Umschlag von Gütern, insbesondere der Betrieb von Logistikterminals für die Industrie; - die Vermietung von Umschlags- und Abstellflächen.