Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Immobilien aller Art, insbesondere der An-, Verkauf und Bewertung von Grundstücken, Grundstücksbeteiligungen und grundstücksgleichen Rechten gleich welcher Art, deren Beplanung, Bebauung, Vermarktung, Vermietung und Verwaltung sowie die Vermittlung von Immobilien und Grundstücken aller Art - auch für Dritte -, nebst Erbringung von Beratungs- und Bewirtschaftungs- sowie Instandhaltungs- und Gebäudedienstleistungen (Facilitymanagement) und die Verwaltung von eigenem Grundbesitz und Liegenschaften Dritter.