Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
die Unternehmensberatung und Unternehmensvermittlung sowie die Vermittlung von Immobilien, Unternehmens- und Unternehmerbörse, Eingehen und Halten sowie Verkauf von Beteiligungen, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie deren Verwaltung, Vermietung und Verpachtung, Gründen von Gesellschaften und die Vermietung und Verpachtung von Anlagegegenständen (Maschinen, Fahrzeugen und Geräten).