Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beratung von Industrie- und Handelsunternehmen, das Projekt- und Prozessmanagement, die Schulung von Führungspersonal, die Forschung- und Entwicklung im Technikbereich, der Handel mit Konsumgütern aller Art, der Betrieb eines Onlineshops, die Erbringung von Personaldienstleistungen, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Personalberatung