Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
Gegenstand
Reinigung und Aufarbeitung von Kraftfahrzeugen aller Art; Instandsetzung und Reparatur von Lack-, Blech- und sonstigen Karrosserieschäden an Kraftfahrzeugen aller Art; Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten; Beteiligung an anderen Unternehmen, Gründung von Tochtergesellschaften und Errichtung von Filialen und Niederlassungen.