Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen - Dienstleistungen, die der Unterhaltung dienen - Dienstleistungen, deren Hauptzweck die Zerstreuung, Belustigung oder Entspannung von Personen ist - Organisation und Durchführung von Events aller Art - Dienstleistungen im Transportwesen - Veranstaltung von Reisen - Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Transportfahrzeugen - Verleih und Vermietung von Apparaten zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser - Dienstleistungen in Bezug auf Werbung für Privat- und Geschäftskunden, sowie deren Ausarbeitung und Unterstützung - An- und Verkauf von Handelswaren - Beteiligung an anderen Unternehmen - Herstellung und Vertrieb von Merchandising-Produkten - Kauf und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden - Hilfe beim Betrieb oder der Leitung eines Handelsunternehmens - Hilfe bei der Durchführung von Geschäften oder Handelsverrichtungen eines Industrie- und Handelsunternehmens