Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer; dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
ist die Gründung, der Erwerb und das Halten von Unternehmen im In- und Ausland und Beteiligungen an solchen Unternehmen und ferner die Verwaltung eigenen Vermögens und eigener und fremder Immobilien.