Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
das Lagern und Bearbeiten von Ferro-Legierungen oder ähnlichem Material sowie die mit der Lagerung im unmittelbaren und mittelbaren Zusammenhang stehenden Transport- und Speditionsgeschäfte, die Lagerung und Behandlung von Ferro-Legierungen und Mineralien, sowie die damit verbundenen Speditionsleistungen.