Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen aller Art, vornehmlich solcher, die von der Familie Julius Thyssen (Abkömmlinge der Eheleute Julius und Juliane Thyssen) in die Gesellschaft eingebracht werden. Die Gesellschaft ist auch zu allen sonstigen Geschäften berechtigt.