Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die alleinige Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Windpark Blumenkamp GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Wesel, deren Zweck der Erwerb, die Planung, Errichtung, Betriebsführung und die Vermietung von Anlagen zur Umwandlung erneuerbarer Energien in Strom und Wärme sowie die Durchführung aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen ist. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.