Die Gesellschaft wird entweder durch ein alleinig ausführendes Organ (Geschäftsführer oder Generaldirektor) oder durch ein kollegial ausführendes Organ (Vorstand oder Direktion) vertreten. Der Geschäftsführer oder Generaldirektor vertritt allein. Der Vorstand oder die Direktion vertritt gemeinschaftlich.
einzelvertretungsberechtigt für die Geschäfte der Zweigniederlassung und befugt, im Namen der Zweigniederlassung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Erbringung von Designdienstleistungen im Bereich der 3D-Visualisierung und die darauf basierende Herstellung von fotorealistischen Bildern von verschiedenen Produkten, von Grafik-, Web- und Messedesign und Fotografien.