Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Betrieb von ambulanten Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere der Betrieb eines oder mehrerer medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung von vertrags- und privatärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Leistungen. Für die Errichtung und den Betrieb eines medizinischen Versogungszentrums sind die vertrags(zahn)arztrechtlichen Vorgaben zu beachten.