Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien.