Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Einlagerung, Wartung, der Vertrieb und der Verleih, die Logistik und Gestaltungsberatung von Präsentationssystemen und Displays sowie der Handel mit Waren und Leistungen, die in der Peripherie der Haupttätigkeit anfallen