| Gegenstand | Die Ausführung von zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten gemäß Anlage B1 der Handwerksordnung sowie handwerksähnlichen Tätigkeiten gemäß Anlage B2 der Handwerksordnung, insbesondere Trockenbauarbeiten, Spachtel- und Oberflächenarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten im Innenbereich (zulassungsfrei), Einbau genormter Baufertigteile (z.B. Fenster, Türen, Zargen), Bodenlegearbeiten, Bautentrocknung, Fugarbeiten im Hochbau, Betonbohr- und -schneidearbeiten, Eisenflechtarbeiten, ohne meisterpflichtige Tätigkeiten, Kabelverlegung im Hochbau, Verkauf von Sanitärartikeln sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen im Baunebengewerbe. |