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Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann insbesondere die strategische Führung, Koordination und Verwaltung der Unternehmen, an denen sie als Holdinggesellschaft beteiligt ist, übernehmen und sämtliche Maßnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern; dies umfasst auch die Erbringung von Management-, Beratungs-, Finanzierungs- und sonstigen Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.