Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Entwicklung, der Vertrieb und die Lizenzierung von Softwarelösungen für Geschäftskunden (B2B), insbesondere zur Analyse, Steuerung und Weiterentwicklung betrieblicher Prozesse, Strukturen und Fähigkeiten.