| Gegenstand | Gegenstand der Zweigniederlassung ist der Handel, in all seinen Formen, und insbesondere, ohne Einschränkung, der Import oder Export, der Vertrieb, der Kauf oder Verkauf (ob auf Kommission oder nicht), einschließlich des E-commerce, im Groß- oder Einzelhandel, Export und Import, Transport, Vermietung, Vertretung, Verkaufsförderung, Installation, Produktion, Umwandlung, Verpackung und Lagerung von gefrorenem Gemüse, landwirtschaftlichen und Gartenbauerzeugnisse im weitesten Sinne des Wortes und allen sonstigen Produkten der Hauptniederlassung. |