Handelsregister B des Amtsgerichts Düren
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 2
HRB 9682
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bogalski + Römer Steuerberater GmbH
b)
Düren
Geschäftsanschrift:
Gutenbergstraße 12, 52349 Düren
c)
sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die Ausübung der für
Berufsausübungs-/ Steuerberatungs-
gesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem.
§ 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar
insbesondere:
a) die Beratung und Vertretung in
Steuersachen;
b)die Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten;
c)die Beratung und Hilfeleistung in
Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;
d) die Durchführung von Abschluss- und
sonstigen betriebswirtschaftlichen
Prüfungen, soweit für Steuerberater
zulässig,
e)die Existenzgründungsberatung;
f)die sonstige Beratung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten im weitesten Sinne;
g) die gutachterliche Tätigkeit;
h) die Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheiten;
i) die treuhänderische Tätigkeit.
Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bogalski, Michael Herbert, Düren, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Römer, Karin Catharina Johanna Margaretha,
Steuerberaterin, Düren, *XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2024 / 27.02.2024
a)
17.04.2024
Vonden
Abruf vom 11.12.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Düren
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRB 9682
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Ausgenommen sind jedoch die
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von Wertpapieren für
andere und die Verwaltung und
Verwahrung von Wertpapieren für andere
sowie Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften.
Weiter ausgeschlossen sind sonstige
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steu-
erberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S.
v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B.
Handels- und Bankgeschäfte.
2. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
des auf ihren Gegenstand anzuwendenden
Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die
Gesellschaft darf die für sie tätigen
Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe
in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht
beeinträchtigen.
3. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 2
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein.
4. Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
Abruf vom 11.12.2024