Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
ist die ambulante Pflege von eingeschränkten/beeinträchtigten Personen sowie spezialisierte Pflegeleistungen an Patienten mit komplexen medizinischen Bedürfnissen; Pflege von Personen mit neurologischen und respiratorischen Erkrankungen; Pflege von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen; Bestellung, Kontrolle sowie Austausch von medizinischen Geräten und Verbrauchsmaterial und Arbeitnehmerüberlassung für spezialisierte Pflegeleistungen an Patienten mit komplexen medizinischen Bedürfnissen.