Die Gesellschaft wird vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein delegiertes Vorstandsmitglied, das befugt ist, die Gesellschaft im Rahmen der jeweiligen Delegation zu vertreten oder durch einen ernannten Bevollmächtigten mit Befugnissen zur Vertretung der Gesellschaft, immer innerhalb der Grenzen der jeweiligen Vollmacht.
Gegenstand
ist a) die Beförderung von Gästen, Gütern und Erzeugnissen jeglicher Art auf Land-, See- oder Luftweg in Portugal oder im Ausland, auf eigene oder fremde Rechnung, sowie alles, was unmittelbar oder mittelbar mit dieser Tätigkeit zusammenhängt. (b) Die Gesellschaft kann auch folgende Vorgänge durchführen: a. die Vermietung von Fahrzeugen mit oder ohne Fahrer; b. die Lagerung und Lagerverwaltung; c. die Verpackung und den Vertrieb von Waren; d. Straßenfracht; e. jegliche Instandhaltungsarbeiten; f. den Kauf, den Verkauf und den Vertrieb von Erdölerzeugnissen; g. alle die Beförderung unterstützenden Tätigkeiten wie Spedition oder Fracht.