| Gegenstand | sind nicht genehmigungspflichtige Handwerkertätigkeiten sowie handwerksähnliche Tätigkeiten wie Einbau von genormten Baufertigteilen, Verlegung von Kabeln und Rohren im Hochbau, sowie auch die Tätigkeit als Generalunternehmer für genehmigungspflichtige Handwerksleistungen, und der Kauf und Verkauf von Immobilien, der Import & Export von Möbeln, Küchen, Baumaterial und Agrarprodukten, insbesondere Baustoffe für den Trockenbau, Putzmaterial, Türen Tore u.a., sowie Trockenfrüchte wie Feigen, Aprikosen, Pflaumen, Datteln usw., sowie der Verkauf und die Montage von Küchen. |