Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
ist die Herstellung sowie der Service rund um Industrieöfen sowie die Beteiligung und Unterstützung an anderen Gesellschaften insbesondere an Start-Up Unternehmen.