Handelsregister B des Amtsgerichts Düren
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 7724
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Löwenkamp & Heinrichs Generalbau GmbH
b)
Langerwehe
Geschäftsanschrift:
Zum Goldesacker 14, 52379 Langerwehe
c)
die Erbringung von Baudienstleistungen,
die Vermittlung des Abschlusses oder
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss
von Verträgen über Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte sowie die
Vorbereitung oder Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen
Namen für eigene oder fremde Rechnung
unter Verwendung von Vermögenswerten
von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder
sonstigen Nutzungsberechtigten, von
Bewerbern um Erwerbs- und
Nutzungsrechte gemäß §34c Abs. 1 Satz 1
Nr. 4a GewO.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Löwenkamp, Simon, Langerwehe, *XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Heinrichs, Tobias Manuel, Inden, *XX.XX.1985
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2018
a)
13.02.2018
Horrichs
Abruf vom 03.04.2024