| Gegenstand | a) Unternehmensberatung dazu gehören: das Projektmanagement, die Beratung, Systemorganisation, Programmierung und alle anderen anfallenden Tätigkeiten bei der Einführung und Betreuung betriebswirtschaftlicher Standardsoftware. Existenzgründungsberatung, Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge und des Unternehmenskaufs. Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten in Steuersachen, sofern hierüber eine Ausnahme vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gegeben ist (§ 6 Nr. 1 StBerg). Unternehmensanalysen und die Realisierung von betrieblichen Optimierungskonzepten. Übernahme von Management-Funktionen für andere Unternehmen. b) Systemhaus Dazu gehören die Konzipierung, Entwicklung, Handel, Vertrieb, Im- und Export von EDV-Systemen und Kommunikationssystemen und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen. c) Buchführungsservice Dazu gehören alle Buchführungstätigkeiten für Dritte, für die nach dem Steuerberatungsgesetz eine Ausnahme vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gegeben ist. Das sind das Buchen laufendern Geschäftsvorfälle, die Lohnabrechnung, das Fertigen von Steuervoranmeldungen und das laufende Berichtwesen auf der Grundlage der verbuchten Geschäftsvorfälle (§ 6 Nr. 4 StBerG) und die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen , die für die Besteuerung von Bedeutung sind (§ 6 Nr. 3 StBerG). Sollten durch Änderungen im Steuerberatungsgesetz Tätigkeiten nicht mehr erlaubt sein, so werden diese nicht mehr durch die Gesellschaft durchgeführt. Sollten Tätigkeiten zusätzlich erlaubt werden, so kann die Gesellschaft diese zusätzlich für Dritte erbringen. d) Immobilienmakler und Hausverwaltung Die Gesellschaft kann als Makler von Immobilien tätig werden. Der Gesellschaft ist eine Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nach § 34 c der Gewerbeordnung erteilt worden. Als Immobilienmakler wird die Gesellschaft tätig bei der Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. Zusätzliche kann die Gesellschaft als Hausverwalter für Dritte tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, Unternehmen gleichartiger oder ähnlichen Gegenstandes zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen und überhaupt sämtliche Geschäfte zu betreiben, die im Interesse der Gesellschaft liegen oder geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |