Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
ist die Beratung und der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere Obst und Gemüse, sowie die Entwicklung und Vermarktung von Food Solutions für den Lebensmittelhandel.