Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs, 2 Satz 1 Nummer 7 AO sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geegnet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind. 2. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: - Entwicklung und Betrieb eines Projektes ("Vorschuldiplom") für Erzieher, die insbesondere Kinder im letzten Kitajahr und deren Eltern betreuen zur Förderung der sozial-emotionalen und ethischen Fähigkeiten wie Werteentwicklung, Selbstvertrauen, Selbstveranwortung, harmonisches Miteinander von Menschen verschiedener Kulturen im Hinblick auf die Prävention von Rassismus und Diskriminierung, - Organisation und Durchführung von Schulungen für Erzieher zu den genannten Themen. 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Sie erhalten bei ihrem Auswscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.