| Gegenstand | 2.1 a) das Erbringen von Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche, Familien und volljährige Einzelpersonen in problematischen Lebenssituationen, um ihnen eine hilfeunabhängige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern. b) die Förderung der Eingliederungs- und Behindertenhilfe, insbesondere durch gemeinsames Wohnen, Lernen, Arbeiten und Leben. c) die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Benachteiligungen bei der gesellschaftlichen Teilhabe im Rahmen des SGB IX 2. Teil, sowie d) die Schaffung von und die Betreuung in Wohnprojekten für junge Volljährige,Erwachsene und Familien im Rahmen des SGB IV und des SGB IV in Verbindung mit SGB VIII. 2.2 Im Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und Organschaftsverhältnisse --- sei es als Ober- oder Untergesellschaft --- einzugehen. 2.3 Das Erbringen von Sozialdienstleistungen im Sinne von § 2.1 nach den Sozialgesetzbüchern VII und XII sowie das Erfüllen weiterer, dazu geschlossener Zusatzvereinbarungen erfolgt insbesondere im Auftrag öffentlicher Jugendhilfe und Sozialhilfeträger gegen Zahlung eines vorab verhandelten Entgelts. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Leistungen im Rahmen von Beratung und Qualifizierung der Mitarbeitenden im Bereich der Sozialwirtschaft, von Schulen und Bildungsinstituten. 2.4 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ soll Richtschnur für alle Tätigkeiten und Entscheidungen in der Gesellschaft sein. |