| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i. S. d. Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist: a) die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), b) die -Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO) und c) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 AO). 2. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a) die Unterstützung von Behindertenwerkstätten, b) die Gründung einer Behindertenwerkstatt, c) die Betreuung von Menschen mit Behinderung, d) die Unterstützung von Tierschutzprojekten im Rahmen von Umbauten, Sanierungen und Renovierungen von Unterkünften für Tiere, e) die Unterstützung von Tierheimen, Gnadenhöfen und Auffangstationen, f) die Unterstützung von Tierrettung, g) die Unterstützung im Rahmen der tiermedizinischen Versorgung, h) die Förderung der artgerechten Tierhaltung und i) die Unterstützung bei körperlicher, seelischer oder geistiger Hilfsbedürftigkeit, aufgrund derer die körperlich, seelisch oder geistig hilfsbedürftige Person auf die Hilfe anderer zur Führung ihres Lebens angewiesen ist. 3. Die Gesellschaft kann zum Zwecke der Mittelbeschaffung für die Verwirklichung ihrer ideellen Zwecke wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten. 4 . Wird die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig, kann sie zur Verwirklichung ihrer Zwecke ihre Mittel als Fördergesellschaft i. S. d. 5 58 Nr. 1 AO auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zuwenden. |