Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1) sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere - das Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, - das Auftreten als Sachverständiger unter Berufung auf den Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung, u.a. auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung, - die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Wahrung fremder Interessen, - die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, - die Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften sowie - die treuhänderische Verwaltung. 2) Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.