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Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung von ausschließlich eigenen Immobilien einschließlich Wohnungseigentum mit entsprechendem infrastrukturellem, technischem und kaufmännischem Gebäudemanagement, sowie der Immobilienservice jeglicher Art, ausgenommen Tätigkeiten nach § 34 c I Nr. 4 GewO.