Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Entwicklung von Schulungskonzepten und Ausbildungsmaterialien für die Erwachsenenbildung, der Betrieb von Ausbildungseinrichtungen, die Erstellung von Softwarelösungen für den Bildungs- und Luftfahrtbereich sowie die Erstellung von Fachbüchern.