| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsfüher gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft, an der die Gesellschaft als Komplementärin und deren Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt sind, und zu Geschäften zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten sind Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter der Komplementärin sind, von den Beschränkungen des § 181 befreit. |