| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Investitionen in Immobilien, Wertpapiere sowie sonstige Kapitalanlagen. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihres Unternehmensgegenstandes auch Immobilien und Beteiligungen erwerben, veräußern und verwalten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung oder Vertretung übernehmen oder solche Unternehmen gründen; sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |