Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Vermögen, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen in beliebiger Rechtsform zu beteiligen, sofern die Haftung als Gesellschafter begrenzt ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, sofern die Haftung als Gesellschafter begrenzt ist. Zur Verwaltung des Vermögens i. S. d. Satzes 1 zählt insbesondere auch die Veräußerung des verwalteten Vermögens ganz oder zu Teilen, die Verwaltung eines aus einer solchen Veräußerung erzielten Veräußerungserlöses sowie die Verwaltung etwaiger ausgeschütteten Gewinnen oder Entnahmen aus den verwalteten Gesellschaftsbeteiligungen. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung und das Angebot von land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen und Produkten zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Hierzu betreibt das Unternehmen eine Internet-Plattform mit dem Ziel, dass private Kunden und Firmen land- und forstwirtschaftliche Projekte unterstützen können. Die Umsetzung der Projekte soll auf Landflächen von privaten Eigentümern, der öffentlichen Hand oder unternehmenseigenen Flächen und durch selbige oder Partnerfirmen erfolgen-Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Weiterer Gegenstand sind alle Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder zu dienen geeignet sind, soweit hierzu keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind oder soweit solche zuvor vorliegen.