| Gegenstand | Die Gewährleistung, Unterstützung und Förderung von Aufgaben und Vorhaben im Bereich der Energieerzeugung als Holding durch den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften (Beteiligungsunternehmen) in Deutschland mit dem Geschäftsfeld der Erzeugung von elektrischer Energie aus Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen, sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Leistungen. Die Gesellschaft übernimmt dabei Aufgaben des Beteiligungsmanagements und -controllings.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung der Gesellschaftszwecke andere Unternehmen zu betreiben, sich ihrer zu bedienen, sich an ihnen zu beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe zu erwerben, zu errichten oder zu pachten.
3. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck der Stromversorgung im Sinne des § 107a GO NRW nachhaltig erfüllt oder gefördert wird. |