Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen.
Die Erbringung von kaufmännischen, technischen sowie serviceorientierten Dienstleistungen für andere Unternehmen, insbesondere aber nicht ausschließlich, für den Betrieb von Spielhallen, Spielotheken, Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuung von Spielhallen, Spielotheken, Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, abzuschließen. Sie kann Organ oder Organträger eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein.