| Gegenstand | Betrieb eines Fliesenlegerunternehmens, die Ausführung von Fliesenarbeiten sowie der Handel mit Fliesen und artverwandten Baustoffen. Weiterhin die Ausübung des Fliesen-, Platten-, Mosaiklegerhandwerks und alle damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten, die dem Geschäftszweck förderlich sind. |