| Gegenstand | Der Erwerb und Besitz ausschließlich eigenen Vermögens (Beteiligungen, Immobilien, Geld, Wertpapiere, Mobilien) und die Verwaltung dieses Eigenvermögens ausschließlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie ist insbesondere auch berechtigt, Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. |