| Gegenstand | Die Übernahme der Verwaltung und Geschäftsführung anderer Gesellschaften, die Beteiligung an anderen Gesellschaften als Komplementärin, insbesondere an der Streamerzone GmbH & Co. KG. Sie ist auch zur Beteiligung an weiteren Gesellschaften im In- und Ausland sowie zu artverwandten Geschäften berechtigt. Sie ist insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen berechtigt oder gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen. |