Mit der Deister-Süntel-Klinik GmbH ist am 12.12.2023 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Diesem hat die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2023 zugestimmt.
Die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums bzw. mehrerer Medizinischer Versorungszentren im Senne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen heilmittelberuflichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, auch solchen Tätigkeiten, die im Wege der Delegation auf Hilfspersonal übertragen werden dürfen, sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation sowie Kooperationen mit nichtzahnärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer zahnärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung.