| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige / mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur, insbesondere der Musikkultur, und der musikalischen Ausbildung und Lehre. Zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke kann die Gesellschaft gemeinnützige Projekte durchführen, sich an anderen gemeinnützigen Rechtsträgern beteiligen oder selber eigene gemeinnützige Rechtsträger gründen. |