| Gegenstand | die Gründung, der Erwerb, die Führung und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. |