| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens. Die Satzungszwecke werden durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d. § 57 AO Abs. 3 AO in Form von Service- und Dienstleistungen, wie
- Küchendienste und,
- Speisen- sowie Getränkeversorgung
für gemeinnützige Krankenhäuser, steuerbegünstigte Medizinische Versorgungs- und Gesundheitszentren sowie sozialcaritative und ähnliche Einrichtungen der Daseins- und Gesundheitsvorsorge, vornehmlich innerhalb des Unternehmensverbundes Klinikum Westmünsterland GmbH und Tochtergesellschaften verwirklicht. |