| Gegenstand | Der Erwerb, Besitz, Veräußerung und Verwaltung von sowe Beteiligung an Immobilien; Tätigkeiten, die einer besonderen Genehmigung oder Erlaubnis (z.B. nach § 34 c GewO) bedürfen, sind vom Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ausgenommen . |