| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft betreibt und unterstützt die Gemeinwesenarbeit in den Stadtteilen Hochfeld und Dellviertel in Duisburg zur Erreichung der in Ziffer 3a) bis d) genannten Zwecke. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, b) die Förderung von Kunst und Kultur, c) die Förderung der Jugendhilfe, d) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Gesellschaftszwecke. 4. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch folgende satzungsmäßige Maßnahmen, wobei die aus der Vermietung der Immobilien der Gesellschaft erwirtschafteten Überschüsse dauerhaft zur Zweckverwirklichung eingesetzt werden. Dies sind zu 3 a) die Durchführung und Förderung von Projekten, welche die Vielfalt der Kulturen und Sprachen in der Nachbarschaft abbilden und sichtbar machen, sowie die Schaffung von Orten für interkulturelle Begegnungen, welche die Verständigung untereinander und die Identität der hier Lebenden mit dem Stadtteil fördern, zu 3 b) die Durchführung und Förderung von Kunst- und Kulturprojekten oder von Veranstaltungen zur Kunst- und Kulturvermittlung, welche die Teilhabe aller Bewohner und Bewohnerinnen des Stadtteils am kulturellen Leben stärken, zu 3 c) Schaffung, Koordinierung und Unterstützung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, welche die soziale Kompetenz und Eigenverantwortung fördern, z.B. in Kooperationen mit örtlichen Bildungs- und Qualifizierungsträgern, bürgerlichen Initiativen und Vereinen sowie Ehrenamtseinrichtungen, zu 3 d) die Durchführung und Unterstützung von Projekten, Angeboten und Kooperationen zur Stärkung und zum Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements im nachbarschaftlichen Umfeld, insbesondere im Rahmen der Entwicklung und Nutzung der Grundstücke und Gebäude in Duisburg Mitte, Friedenstraße 9-13, 19, 23, 25-31 sowie Musfeldstraße 120, 120a und 122. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO, durch die Förderung von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen sowie durch zweckorientierte öffentliche Veranstaltungen und Publikationen erfolgen. |