| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, die Unterhaltung der Betriebsträgerschaft und den Betrieb von Einrichtungen und Diensten - der psychosozialen Betreuung- und Beratung und Nachsorge, - der stationären und/oder ambulanten Pflege und Betreuung, - der Gesundheitsvorsorge, - von Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, - der medizinischen Versorgung sowie artverwandter Tätigkeiten einschließlich Nebenleistungen, die der Betreuung krebskranker Kinder und ihrer Familien einschließlich der Langzeitnachsorge für in der Kindheit oder Jugend an Krebs erkrankten und deren An- und Zugehörigen dienen. Sie kann auch weitere dem Zweck der Gesellschaft entsprechende Einrichtungen schaffen und betreiben. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zur gemeinsamen Zweckerfüllung im Sinne von § 57 Abs. 3 AO. Dies betrifft insbesondere Management- und Verwaltungsleistungen an bzw. durch - die gemeinnützige Deutsche-Kinderkrebsstiftung mit Sitz in Bonn, - die gemeinnützige Deutsche Leukämie- Forschungshilfe - Aktion für krebskranke Kinder e.V. (Dachverband) sowie dessen Mitgliedskörperschaften, soweit diese selbst gemeinnützig sind, - die SyltKlinik gemeinnützige GmbH, - sowie an die nicht-rechtsfähigen Stiftungen mit eigener Steuernummer, die selbst gemeinnützig sind, die von der Deutschen Kinderkrebsstiftung treuhänderisch verwaltet werden, soweit diese der Finanzverwaltung als Kooperationspartner im Sinne dieser Regelung benannt wurden. Gleiches gilt für weitere gemeinnützige Körperschaften. |